Datenschutz
Datenschutz bei Video-Telematik
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Datenschutz bei Video-Telematik
Hinweise für Halter und Datenschutzverantwortliche zur KI-Dashcam in der Crystal-Plattform: erfasste Daten, mögliche Rechtsgrundlagen und konfigurierbare Einstellungen.
Diese Hinweise ergänzen die allgemeine Datenschutzerklärung und beschreiben die Verarbeitung von Video-Telematik-Daten beim Einsatz der Ctrack KI-Dashcam.
Datenschutz bei Video-Telematik
Diese Seite erläutert, welche Daten die KI-Dashcam erfasst, wie sie in der Crystal-Plattform verarbeitet werden, welche Rechtsgrundlagen herangezogen werden können und welche Einstellungen Halter und Auftragsverarbeiter konfigurieren müssen, damit die Verarbeitung mitbestimmungstauglich und DSGVO-konfigurierbar bleibt. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall liegt beim Halter und seinem Datenschutzverantwortlichen; Ctrack Deutschland stellt die technischen Mittel und die organisatorischen Vorlagen bereit. Maßgeblich sind die DSGVO, das BDSG mit §26 zur Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext, das BetrVG mit §87 Abs. 1 Nr. 6 zur Mitbestimmung sowie das BGH-Urteil VI ZR 233/17 vom 15.05.2018 zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen. Wir beschreiben die einzelnen Punkte im Folgenden.
Welche Daten die KI-Dashcam verarbeitet
Die KI-Dashcam erhebt vier Datenarten, die in der Crystal-Plattform als Ereignis zusammengeführt werden:
Bewegtbild aus der nach vorn und nach innen gerichteten Kamera, ereignisbezogen aufgezeichnet — eine durchgehende 24/7-Aufzeichnung ist nicht das Betriebsmodell.
Sensor-Signale wie Beschleunigung, Lenkbewegung und GPS-Position, die das Auslösen eines Ereignisses begleiten.
KI-Ereignisse aus der Auswertung im Gerät: Müdigkeitssignal, Ablenkungssignal, Spurverlassens-Warnung und Auffahrwarnung — ohne biometrische Identifizierung im Sinne von Art. 9 DSGVO.
Fahrzeug- und Geräte-Metadaten wie Tracker-ID, Zeitstempel und Software-Version zur Zuordnung des Ereignisses.
Zwecke und Rechtsgrundlagen
Welche Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO im Einzelfall trägt, hängt vom Verarbeitungszweck und vom Beschäftigtenkontext ab. Üblich sind die folgenden Zuordnungen:
Halterhaftungs-Dokumentation und Versicherungs-Nachweise stützen sich typisch auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO oder auf die Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Verhältnis zum Versicherer.
Schulung und Coaching von Berufskraftfahrern können nach Art. 6 Abs. 1 lit. b oder lit. f DSGVO erfolgen; im Beschäftigungskontext ist zusätzlich §26 BDSG maßgeblich. Die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit dokumentiert der Halter.
Vor Inbetriebnahme ist eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu schließen. Das Mitbestimmungsrecht ist erzwingbar; die frühe Einbindung beschleunigt die Inbetriebnahme.
Das BGH-Urteil VI ZR 233/17 vom 15.05.2018 bestätigt, dass anlassbezogene Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess unter engen Voraussetzungen verwertbar sind; eine pauschale Daueraufzeichnung bleibt datenschutzrechtlich problematisch.
Die Information der betroffenen Beschäftigten nach Art. 13 DSGVO erfolgt über den Halter und ist Bestandteil der Betriebsvereinbarung.
Speicherfristen und Löschkonzept
Speicherfristen sind je Ereignistyp konfigurierbar. Konkrete Tageszahlen werden nicht pauschal vorgegeben, sondern gemeinsam mit dem Datenschutzverantwortlichen des Halters definiert und in der Crystal-Plattform hinterlegt. Maßgeblich ist der Grundsatz der Speicherbegrenzung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO: Sequenzen ohne Coaching-, Beweis- oder Versicherungsbezug werden nach Ablauf der konfigurierten Frist gelöscht.
Die definierten Fristen gehören in das Verarbeitungsverzeichnis und in die Betriebsvereinbarung. Eine Verlängerung im Einzelfall — etwa bei einem laufenden Versicherungs- oder Strafverfahren — ist nachvollziehbar zu dokumentieren.
Rollen und Sichtbarkeiten
Crystal stellt ein konfigurierbares Rollenmodell mit getrennten Sichtbarkeiten bereit. Üblich sind die folgenden Rollen:
Disponent — Sicht auf Ereignisliste, Tour-Bezug und Coaching-Status, ohne Zugriff auf personalbezogene Auswertungen.
Fuhrparkleitung — Sicht auf aggregierte Auswertungen, Wochen- und Monatsberichte sowie Coaching-Belege.
HR und Personalabteilung — Zugriff nur in eng definierten, dokumentierten Fällen; getrennt vom operativen Disponenten-Zugriff.
Datenschutzverantwortlicher — Konfiguration der Rollen, Speicherfristen und Trigger; Audit-Sicht.
Sichtbarkeiten sind pro Ereignistyp und pro Fahrer-Gruppe konfigurierbar. Ein Audit-Trail dokumentiert jeden Zugriff mit Benutzer, Zeitpunkt und geöffneter Sequenz und unterstützt die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Auskunftsrecht und Löschung
Betroffene Beschäftigte können beim Halter Auskunft nach Art. 15 DSGVO und Löschung nach Art. 17 DSGVO verlangen. Crystal stellt strukturierte Exporte der zugeordneten Ereignisse, Sensor-Signale und Sequenzen bereit, sodass Halter ihrer Rechenschafts- und Auskunftspflicht innerhalb der gesetzlichen Fristen nachkommen können.
Löschanforderungen werden im Audit-Trail vermerkt; Sequenzen, die für ein laufendes Verfahren benötigt werden, sind in der Anforderung zu kennzeichnen.
Auftragsverarbeitung
Ctrack Deutschland verarbeitet Videodaten als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Vor Inbetriebnahme wird eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AVV) abgeschlossen, die den Verarbeitungszweck, die Datenkategorien, die Speicherorte, die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die Unterauftragsverhältnisse beschreibt.
Die AVV ist Bestandteil des Vertrags zwischen Halter und Ctrack Deutschland. Eine aktuelle Fassung wird auf Anfrage bereitgestellt.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Vor Einführung der KI-Dashcam ist regelmäßig eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchzuführen. Wir unterstützen Halter mit einer Vorlage der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), einer Beschreibung der Verarbeitungsschritte und einer Liste der Konfigurationsoptionen, die in die Folgenabschätzung einfließen.
Die abschließende Bewertung — insbesondere die Verhältnismäßigkeit und die Erforderlichkeit im konkreten Betrieb — verbleibt beim Halter und seinem Datenschutzverantwortlichen.
Kontakt
Für Auskünfte oder Hinweise zu dieser Verarbeitung erreichen Sie uns unter anfrage@de.ctrack.com oder über das Kontaktformular. Für die allgemeine Verarbeitung verweisen wir auf die Datenschutzerklärung, auf die Lösung Flotten-KI-Dashcam, auf die Dashcam-Software, auf die Hardware der KI-Dashcam und auf die AGB.
Stand: 04.05.2026
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Datenschutz bei Video-Telematik
Antworten für Halter, Datenschutzverantwortliche und Betriebsräte.
Beratung anfragen
Sprechen Sie mit unserem Datenschutz-Ansprechpartner
Wir gehen gerne mit Ihnen die Konfiguration der KI-Dashcam, die Speicherfristen, die Rollen und die Vorlagen für Betriebsvereinbarung und TOM persönlich durch.
