Warum wird das 2G-Netz abgeschaltet?
2G gehört zu den ältesten noch genutzten Mobilfunkstandards in Deutschland. Mit dem Ausbau modernerer Netze wird die Technologie zunehmend abgelöst. Die frei werdenden Frequenzen können künftig für leistungsfähigere Mobilfunktechnologien genutzt werden.
Warum betrifft die Abschaltung auch Telematik?
Ein GPS-Tracker ermittelt beispielsweise die Position eines Fahrzeugs, einer Maschine oder eines Assets. Damit diese Information in Ihrer Telematik-Plattform ankommt, muss das Gerät die Daten übertragen – und dafür nutzt es das Mobilfunknetz.
Ältere Telematik-Hardware kommuniziert häufig noch über 2G beziehungsweise GPRS. Wird das 2G-Netz abgeschaltet, können diese Geräte ihre Daten nicht mehr wie gewohnt an die Plattform senden. Je nach eingesetzter Hardware ist deshalb ein Austausch gegen ein 4G-fähiges Gerät erforderlich.
Die gute Nachricht: Die Umstellung lässt sich rechtzeitig planen. Wer seinen Gerätebestand frühzeitig prüft, kann betroffene Hardware Schritt für Schritt austauschen und die Telematik ohne unnötige Unterbrechungen weiter nutzen.
Welche Telematik-Geräte sind betroffen?
Von der 2G-Abschaltung betroffen sind GPS-Tracker und andere Telematik-Geräte, die ihre Daten ausschließlich über das 2G-Netz übertragen. Dazu können ältere fest verbaute Tracker, OBD-Geräte und Asset-Tracker gehören.
Besonders bei langlebiger Hardware lohnt sich ein genauer Blick. Tracker an Anhängern, Containern oder Baumaschinen bleiben häufig über viele Jahre im Einsatz und können deshalb noch mit älterer Mobilfunktechnik ausgestattet sein.
Moderne Telematik-Geräte nutzen dagegen 4G-basierte Technologien. Dazu gehören auch LTE-M (Cat-M1) und NB-IoT, die speziell für vernetzte Geräte entwickelt wurden und beispielsweise bei Asset-Trackern einen besonders stromsparenden Betrieb ermöglichen.
Wie erkennen Sie, ob Ihre Hardware noch 2G nutzt?
Entscheidend ist nicht allein das Alter eines Trackers, sondern welcher Mobilfunkstandard vom verbauten Modem unterstützt wird. Prüfen Sie dazu zunächst Hersteller und Modell Ihrer Geräte. Im technischen Datenblatt finden Sie Angaben wie 2G/GPRS, 4G oder LTE. Bei fest verbauter oder nicht eindeutig identifizierbarer Hardware kann auch Ihr Telematik-Anbieter anhand der Gerätedaten prüfen, welche Mobilfunktechnik eingesetzt wird.
Denken Sie dabei nicht nur an Ihre Fahrzeuge. Auch Tracker an Maschinen, Anhängern, Containern und anderen Assets können bereits seit vielen Jahren im Einsatz sein. Erstellen Sie am besten eine Übersicht aller Geräte und markieren Sie, welche noch ausschließlich 2G unterstützen.
Einfach auf 4G umsteigen
Sie sind unsicher, welche Telematik-Geräte betroffen sind? Ctrack unterstützt Sie bei der Bestandsaufnahme, der Auswahl passender 4G-Hardware und der Planung des Austauschs – unabhängig davon, welche Telematiklösung Sie bisher nutzen.
Was ist bei der Umstellung zu beachten?
Eine Umstellung muss nicht von heute auf morgen erfolgen. Wichtig ist, rechtzeitig zu wissen, welche Geräte betroffen sind, und den Austausch passend zum eigenen Betrieb zu planen.
Bei wenigen Fahrzeugen kann die Hardware möglicherweise in kurzer Zeit ausgetauscht werden. Bei größeren oder über mehrere Standorte verteilten Flotten bietet sich eine schrittweise Umstellung an. Wartungs- oder Werkstatttermine können beispielsweise genutzt werden, um den Hardwaretausch mit ohnehin geplanten Standzeiten zu verbinden.
Nach dem Einbau sollte geprüft werden, ob die neue Hardware zuverlässig kommuniziert und die benötigten Daten wie vorgesehen in der Telematik-Plattform ankommen. So bleibt die Umstellung kontrollierbar und der laufende Betrieb wird möglichst wenig beeinträchtigt.
Datenschutz und Betriebsrat nicht vergessen
Ein Hardwarewechsel kann auch Auswirkungen auf Datenschutz und Mitbestimmung haben – insbesondere dann, wenn mit der neuen Gerätegeneration zusätzliche Funktionen eingeführt werden.
Werden beispielsweise neue Fahrerfunktionen, Kameras, Sensoren oder Möglichkeiten zur Auswertung personenbezogener Daten genutzt, sollte geprüft werden, ob bestehende Datenschutzregelungen und Vereinbarungen mit dem Betriebsrat weiterhin passen. Technische Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung von Beschäftigten bestimmt sind, können zudem der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegen.
Auch der Umgang mit bereits vorhandenen Telematikdaten sollte Teil der Planung sein. Welche historischen Daten müssen weiterhin verfügbar bleiben? Welche Aufbewahrungsfristen gelten? Und welche Daten werden nach der Umstellung nicht mehr benötigt? Eine frühzeitige Klärung verhindert, dass diese Fragen erst während des Hardwarewechsels auftauchen.
Gerade bei einer größeren Umstellung lohnt es sich deshalb, Technik, Datenschutz und betriebliche Vereinbarungen gemeinsam zu betrachten – statt lediglich alte Tracker gegen neue auszutauschen.
Häufige Fragen zur 2G-Abschaltung
Die wichtigsten Antworten zu Terminen, betroffener Hardware und dem Umstieg auf 4G.
Nächster Schritt
Leitfaden anfordern oder Kontakt aufnehmen
Der PDF-Leitfaden fasst alle wichtigen Informationen zur 2G-Abschaltung kompakt zusammen – von betroffener Hardware bis zur Planung der Umstellung. Sie möchten Ihre Situation direkt besprechen? Unser Ctrack-Team berät Sie persönlich zum Wechsel auf 4G.

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